Ausbildung im Ultraleichtflug

Der Umfang der Ausbildung zur Lizenz für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge hängt von den fliegerischen Vorkenntnissen des Flugschülers ab. Die umfangreichste Ausbildung ist natürlich die für „Fußgänger“. Diese soll hier detailliert beschrieben werden. Sowohl die Ausbildung von neuen Piloten als auch Umschulungen und Weiterbildung für Lizenzinhaber anderer Sparten werden von unseren erfahrenen Fluglehrern ehrenamtlich angeboten.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • Mindestalter 16 Jahre zu Ausbildungsbeginn, mind. 17 Jahre zur Lizenzerteilung
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse II nach JAR-FCL 3 (eine Liste von Fliegerärzten findest Du hier)
  • Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn nach 1965 ausgestellt)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N) gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
Die Dynamic WT9

Theorieausbildung:

Die Ausbildung umfasst 60 Stunden Theorieunterricht, sie besteht aus folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • pyrotechnische Einweisung (erforderlich wegen des Rettungsgeräts)

Bei mehreren Flugschülern, die gleichzeitig in der Ausbildung stehen, wird der Theorieunterricht im Winterhalbjahr direkt vom Aeroclub Ansbach durchgeführt. Ansonsten kann die Theorieausbildung in Zusammenarbeit mit Partnervereinen organisiert werden.

In allen Fächern muss eine Prüfung abgelegt werden, die im Multiple-Choice Verfahren aufgebaut ist. Bei mindestens 85% richtigen Lösungen gilt ein Prüfungsfach als bestanden.

Praktische Ausbildung

Die Grundausbildung beginnt mit einer gründlichen Einweisung in die Technik des Flugzeuges, in unserem Fall die „Dynamic WT)“ von Aerospool und endet mit dem ersten Alleinflug. Die weitere Ausbildung findet dann mit und ohne Fluglehrer an Bord statt, dabei werden die praktischen Fähigkeiten vertieft und die Voraussetzungen für die praktische Prüfung gelegt. Die Prüfung kann bei einem Prüfungsrat abgelegt werden, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind.

  • 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
  • davon mindestens 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mindestens zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände
  • Einweisung für Verhalten bei Notfällen

Nach Scheinerhalt kann noch die Passagierflugberechtigung erworben werden. Dazu müssen fünf Überlandflüge, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer in Begleitung eines Fluglehrers nachgewiesen werden. Der zweite 200 Kilometerflug kann dabei als Prüfungsflug gewertet werden.

Für Fragen, die auf dieser Website nicht beantwortet werden, einen Schnupperflug oder einfach nur zum persönlichen Kennenlernen stehen unsere Fluglehrer gerne zur Verfügung:  info@aeroclub-ansbach.de